Mit dem Förderprogramm „Regionalbudget“ stehen der 8Plus-Region im Kreis Warendorf auch im Jahr 2020 wieder 200.000 € an zusätzlichen Fördermitteln zur Verfügung. Mit dem Geld können Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen von max. 20.000 € und eine Förderquote von maximal 80% gefördert werden.
Das Förderprogramm Regionalbudget – „Förderung von Kleinprojekten im Rahmen der der regionalen Entwicklungsstrategie“, welches seit Sommer 2019 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen für LEADER- und VITAL-Regionen angeboten wird, konnte 2019 im Kreis Warendorf bereits erfolgreich genutzt werden. So sind insgesamt rd. 75.000 € an Fördermittel in 7 Kleinprojekte investiert worden. Zu den Projekten gehören u.a. der Kulturpfad in Beelen, die Luftpumpenstationen in Sendenhorst, eine Familienküche in Milte sowie eine Nestschaukel im Bürgerpark Enniger.
Maßgebend bei einer Förderung ist, dass die Kleinprojekte in die Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung und die Anforderungen der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) passen. Das bedeutet, dass vor allem investive Maßnahmen und Maßnahmen aus der Dorfentwicklung, also z.B. Anschaffungen finanziell unterstützt werden können.

Wenn die Kleinprojekte den Anforderungen entsprechen, winkt eine Förderung von max. 80 % und ein relativ geringer bürokratischer Aufwand für die Ideengeber. Die Projekte können in den acht Kommunen Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst und den Ortsteilen von Warendorf wirken und müssen noch im Jahr der Beantragung durchgeführt und abgeschlossen werden.Projekte für das Jahr 2020 können ab sofort bei der Regionalmanagerin Jana Uphoff vorgestellt werden. Um die Projekte in den Vorstandssitzungen vorstellen zu können, müssen die Projektskizzen mit Anlagen zu den folgenden Einreichungsfristen beim Regionalmanagement vorgestellt worden sein:
6. Januar 2020
02. März 2020
25. Mai 2020
03. August 2020

Die Projektskizze sowie weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie hier.

Die  LAG behält sich vor, je nach Bedarf Einreichungsfristen zu ergänzen. Für die Projektförderung stehen 2020 maximal 200.000 € zur Verfügung. Sobald die Mittel in Kleinprojekten gebunden sind, entfallen die noch ausstehendenden Einreichungsfristen.